In Schulen und Klassen bei denen eine Integration von SchĂŒler*innen mit Behinderungen erfolgt, kann der Unterricht entweder zielgleich oder zieldifferent erfolgen. Beim zieldifferenten Unterricht sollen die entsprechenden Lernziele innerhalb einer Klasse fĂŒr jede*n SchĂŒler*in aufgrund eines sonderpĂ€dagogischen Förderbedarfs individuell festgelegt werden, wĂ€hrend bei einem zielgleichen Unterricht alle das gleiche Lernziel erreichen sollen und Menschen mit Behinderungen bei PrĂŒfungen etc. einen Nachteilsausgleich erhalten.
Grundlage fĂŒr einen zieldiferrenten Unterricht ist ein âGemeinsamer Unterrichtâ, bei dem ein Kind bzw. Jugendliche*r mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf zusammen mit nicht behinderten Kindern in einer allgemeinen Schule unterrichtet wird. Dabei erhĂ€lt die entsprechende Lehrkraft der Schule UnterstĂŒtzung durch eine Sonderschullehrkraft oder durch pĂ€dagogisches Fachpersonal.
Aus diesem Grunde sind die Begrifflichkeiten âzielgleichâ und âzieldifferentâ aus schulrechtlicher sowie aus pĂ€dagogisch-praktischer Sicht relevant. Sie beziehen sich auf die Bildungsziele, die in den BildungsplĂ€nen fĂŒr die einzelnen Schulen niedergelegt sind. WĂ€hrend es die Voraussetzung fĂŒr den zielgleichen Unterricht ist, dass ein*e SchĂŒler*in die definierten Bildungsziele nach EinschĂ€tzung der Schule (eventuell mit Förderung etc.) wahrscheinlich erreicht, ist dies beim zieldifferenten Unterricht nicht der Fall. So mĂŒssen BeeintrĂ€chtigungen eines Heranwachsenden so langfristig und schwerwiegend sein, dass die Ziele des entsprechenden Bildungsganges nach EinschĂ€tzung der Schule wahrscheinlich nicht erreicht werden können.
Damit ein zieldifferenter Unterricht innerhalb einer allgemeinen Schule im Rahmen der InklusionsbemĂŒhungen erfolgen kann, mĂŒssen personelle und bauliche bzw. sachliche Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Einsatz von sonderpÀdagogischen LehrkrÀften und wenn notwendig auch anderes Personal (PflegekrÀfte etc.)
- Bereitstellung zusÀtzlicher RÀumlichkeiten, sanitÀrer Einrichtungen, Unterrichtsmittel etc.
- Behindertengerechte und barrierefreie Ausstattung der Einrichtungen
Jedoch gibt es an dem bisher durchgefĂŒhrten zieldifferenten Unterricht verschiedenartige Kritik. So stellen einige PĂ€dagog*innen fest, dass es nicht ausreicht, den bisherigen Unterricht durch StundenplanĂ€nderungen und individualisierte ArbeitsblĂ€tter zu verĂ€ndern. Vielmehr sei es notwendig, dass sich der Unterricht zu einem âoffenen Unterrichtâ verĂ€ndert, bei dem Kinder frei wĂ€hlen können, welchen TĂ€tigkeiten sie nachgehen bzw. welche Aufgaben sie bearbeiten wollen. Zudem muss sich der Unterricht dahin entwickeln, dass SchĂŒler*innen mit Ăbungsmöglichkeiten ebenso arbeiten wie an kreativen, problemlösenden und spielerischen Lernangeboten. Ebenso wichtig sind eigene Vorhaben der Kinder, die sich aus ihren Interessen und Erfahrungen ergeben, die sie aus ihrem Erleben von auĂerhalb der Schule mitbringen. Aus diesem Grunde muss zieldifferenter Unterricht offenere und freiere Unterrichtsformen anbieten und nicht wie bisher als frontaler und lehrergesteuerter Unterricht stattfinden.